R A P H A E L A L E X A N D E R
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Verträge über entgeltliche Leistungen von Raphael Alexander Wagener, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Raphael Alexander“, Im Siepen 14 , 42555 Velbert (im Folgenden „Anbieter“, „ich“ oder „mir“), soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen worden sind.
    Vertragspartner im Sinne dieser AGB ist die Person oder Organisation, die die Leistung beauftragt (im Folgenden „Kunde“). Teilnehmende sind die Personen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen. Kunde und Teilnehmende können, müssen aber nicht identisch sein.
    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
    Meine entgeltlichen Angebote richten sich ausschließlich an volljährige Personen sowie an Unternehmer und Organisationen. Verträge mit minderjährigen Personen werden nicht geschlossen.
    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ich habe ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
    Vertragssprache ist Deutsch. Eine englischsprachige Fassung dieser AGB dient allein der Information; im Verhältnis der Parteien ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
  2. Zustandekommen des Vertrags
    Die Darstellung meiner Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Einladung zur Kontaktaufnahme. Eine Kontaktanfrage, die Buchung eines kostenfreien Erstgesprächs oder eine sonstige Terminanfrage begründet für sich allein keinen entgeltlichen Vertrag.
    Für entgeltliche Leistungen erhalten Sie vor Ihrer bindenden Vertragserklärung ein individuelles Angebot in Textform. Das Angebot enthält insbesondere die konkrete Leistung, den Leistungsumfang, den Termin oder Leistungszeitraum, das Format, den zu zahlenden Gesamtpreis beziehungsweise bei Unternehmern die vereinbarte Vergütung, diese AGB sowie – soweit erforderlich – die gesetzlichen Verbraucherinformationen einschließlich der Widerrufsinformation und des Muster-Widerrufsformulars.
    Der entgeltliche Vertrag kommt ausschließlich durch individuelle Kommunikation in Textform zustande: Ich übermittle ein konkretes Angebot, regelmäßig per E-Mail. Der Vertrag ist geschlossen, sobald mir die Annahmeerklärung des Kunden in Textform innerhalb der im Angebot genannten Bindungsfrist zugeht. Enthält das Angebot keine Bindungsfrist, beträgt sie 14 Kalendertage ab Zugang des Angebots.
    Ich bestätige den Vertragsschluss unverzüglich in Textform. Die Bestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrags, sondern dient dem Nachweis und der Verbraucherinformation.
    Eine Buchung über den externen Terminplanungsdienst Cal.com dient ausschließlich der Terminierung des kostenfreien Erstgesprächs. Sie dient nicht dem Abschluss eines entgeltlichen Vertrags und stellt keine entgeltliche Bestellung dar.
    Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern stelle ich die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung und die erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder als PDF-Anlage, innerhalb der gesetzlichen Fristen und jedenfalls vor Beginn der Leistungsausführung zur Verfügung.
    Ein entgeltlicher Vertragsschluss unmittelbar über eine Online-Benutzeroberfläche, etwa über einen Bezahlvorgang auf der Website oder in einem Buchungsportal, ist nicht vorgesehen. Sollte ein solcher Ablauf künftig eingerichtet werden, wird er vor seiner Aktivierung gesondert rechtlich und technisch geprüft und in diesen AGB abgebildet.
  3. Leistungen und Leistungsumfang
    Art, Umfang, Termin, Ort beziehungsweise Online-Format und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Annahmebestätigung. Die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Website dient der allgemeinen Information. Bei Widersprüchen geht die individuell bestätigte Vereinbarung vor.
    • 1:1-Begleitung und Begleitung bei Erschöpfung finden grundsätzlich online in Gesprächen von 60 Minuten statt.
    • Trauerbegleitung findet grundsätzlich online in Gesprächen von 60 Minuten statt, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
    • Die Einführung in die Meditation umfasst zwei aufeinanderfolgende Tage mit jeweils etwa vier bis sechs Stunden, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Termine finden synchron und live statt.
    • Bei einer eigenen systemischen Aufstellung umfasst die Leistung das ausführliche telefonische Vorgespräch, die gemeinsame Erarbeitung des Genogramms und die Durchführung der Aufstellung. Die eigentliche Aufstellung dauert in der Regel etwa 90 bis 120 Minuten; der Rahmen eines Aufstellungstages ergibt sich aus der jeweiligen Terminbeschreibung. Ein gesondertes telefonisches Nachgespräch ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
    • Bei einer Trauerrede umfasst meine Leistung das Vorgespräch, die Ausarbeitung der Rede, die erforderliche organisatorische Abstimmung und den Vortrag der Rede. Die Leitung oder Moderation der gesamten Trauerfeier ist nicht Bestandteil der Leistung.
    • Bei Abschiedsreden und Laudationen umfasst die Leistung das Vorgespräch, die Ausarbeitung, die Abstimmung und den Vortrag im vereinbarten Rahmen.
    • Bei Leistungen für Organisationen ergeben sich Format, Dauer, Teilnehmendenkreis und Leistungsumfang aus dem individuellen Angebot.
    Ich erbringe die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach fachlichem Ermessen. Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert. Insbesondere schulde ich kein bestimmtes Ergebnis einer Begleitung, einer Meditation oder einer Aufstellung.
    Meine Leistungen umfassen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung und keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Beratung. Sie umfassen keine Krisenintervention, keine Notfallversorgung und keine ständige oder kurzfristige Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Termine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    Ich bin berechtigt, Leistungen in dem im Angebot beschriebenen Rahmen inhaltlich und methodisch nach fachlichem Ermessen auszugestalten, soweit der vereinbarte Leistungszweck und der Leistungsumfang gewahrt bleiben.
    3.1 Mitwirkung des Kunden
    Für die Durchführung der Leistungen ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Der Kunde stellt insbesondere die für die Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung, hält vereinbarte Termine ein und ist während der vereinbarten Zeiten erreichbar.
    Bei Reden benennt der Kunde rechtzeitig die für die Ausarbeitung erforderlichen Angaben, den Ablauf der Veranstaltung, den Veranstaltungsort und die Ansprechpersonen. Verzögert sich die Leistung, weil erforderliche Mitwirkungshandlungen ausbleiben, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
    Bei Präsenzveranstaltungen und bei Formaten mit körperlicher Beteiligung teilen Teilnehmende mir gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme erheblich sind, vor Beginn mit, soweit ihnen dies möglich und zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Offenlegung von Diagnosen oder sonstigen Gesundheitsdaten besteht nicht.
    3.2 Leistungsstörungen und Mängelrechte
    Für Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mängelrechte werden weder ausgeschlossen noch eingeschränkt; gesetzliche Verjährungsfristen werden nicht verkürzt.
    Bei Trauerreden, Abschiedsreden und Laudationen gilt zusätzlich: Beanstandungen zum Redemanuskript sollen so früh mitgeteilt werden, dass eine Überarbeitung vor dem Anlass noch möglich ist. Ich überarbeite das Manuskript in diesem Rahmen ohne zusätzliche Vergütung, soweit die Beanstandung berechtigt ist und der vereinbarte Leistungsumfang nicht erweitert wird.
  4. Keine Heilbehandlung, Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
    Meine Angebote dienen der Selbsterfahrung, der persönlichen Reflexion, der Orientierung und der Begleitung außerhalb der Heilkunde. Ich stelle keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen und führe keine Heilbehandlungen oder Psychotherapien durch.
    Die Teilnahme ersetzt nicht den Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten oder einer Heilpraktikerin beziehungsweise einem Heilpraktiker und ersetzt keine medizinisch indizierte Behandlung.
    Bei akuten psychischen oder medizinischen Krisen, bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder wenn eine ärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Abklärung erforderlich ist, ist unverzüglich geeignete medizinische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. In lebensbedrohlichen Situationen ist der Notruf 112 zu verwenden. Meine Angebote sind für solche Situationen nicht bestimmt und ersetzen professionelle Hilfe nicht.
    Bei einer bereits bestehenden ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung kann es sinnvoll sein, die Teilnahme mit den behandelnden Personen abzustimmen.
    Teilnehmende entscheiden selbst, welche persönlichen Inhalte sie ansprechen, und können eine Übung, eine Rolle oder ein Gespräch jederzeit und ohne Begründung beenden. Die Verantwortung für eigene Entscheidungen, die im Anschluss an eine Begleitung getroffen werden, bleibt bei den Teilnehmenden.
    Diese Ziffer 4 beschränkt weder gesetzliche Pflichten noch eine gesetzliche Haftung meinerseits für eigene Pflichtverletzungen. Ziffer 11 bleibt unberührt.
  5. Preise, Nebenkosten, Zahlung und Umsatzsteuer
    Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot; ergänzend gilt die auf der Website veröffentlichte Preisangabe. Gegenüber Verbrauchern wird vor Vertragsschluss der zu zahlende Gesamtpreis angegeben.
    Ich bin Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Meine Umsätze sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Endpreise.
    Bei Trauerreden sowie Abschiedsreden und Laudationen ist die Anfahrt je Strecke im vereinbarten Honorar enthalten. Bei größeren Entfernungen wird ein zusätzlicher Fahrtkostenanteil vor Vertragsschluss beziehungsweise vor der entsprechenden Anfahrt transparent vereinbart. Bei anderen Präsenzleistungen werden Fahrt-, Raum- oder sonstige Nebenkosten nur geschuldet, wenn sie vorab im Angebot ausdrücklich ausgewiesen wurden.
    Rechnungen sind, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei mehrteiligen Paketen, Kursen oder Reihen sowie bei Veranstaltungen mit begrenzter Platzzahl kann im individuellen Angebot eine Zahlung vor dem ersten Termin, eine Teilzahlung oder eine andere Fälligkeit vereinbart werden.
    Für den Eintritt und die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit ein besonderer Hinweis auf der Rechnung erforderlich ist, wird dieser dort gesondert erteilt.
    Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnung stehen dem Kunden, der Unternehmer ist, nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften ohne Einschränkung.
  6. Terminabsage, Nichterscheinen und Ausfallbetrag
    Vereinbarte Termine sind verbindlich. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von den folgenden vertraglichen Regelungen unberührt. Absagen und Verlegungen sollen in Textform erklärt werden.
    6.1 Individuell reservierte Einzeltermine
    Eine kostenfreie Absage oder Verlegung ist möglich, wenn die Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn zugeht. Die Textform wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung der Kostenfreiheit.
    Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ich einen angemessenen Ausfallbetrag verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und mir dadurch ein konkreter Schaden oder Aufwand entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des Termins werden angerechnet.
    Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt der Ausfallbetrag oder reduziert sich entsprechend. Der Nachweis eines höheren konkreten Schadens bleibt vorbehalten.
    Kein Ausfallbetrag wird verlangt, wenn die Absage auf einem Umstand beruht, den der Kunde oder die teilnehmende Person nicht zu vertreten hat, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung, bei einem Todesfall im nahen persönlichen Umfeld oder bei einem vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignis. Ein Nachweis kann verlangt werden.
    6.2 Veranstaltungen mit festem Termin oder begrenzter Platzzahl
    Für Meditationstage, Aufstellungstage und andere Veranstaltungen mit festem Termin oder begrenzter Platzzahl gelten die im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Teilnahmebestätigung ausdrücklich angegebenen Absage- und Stornobedingungen. Diese werden dem Kunden vor Abgabe seiner bindenden Vertragserklärung in Textform zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Angebots.
    Fehlt eine solche gesonderte Regelung, gilt Ziffer 6.1 entsprechend. Eine feste Terminbindung allein begründet keinen Ausschluss gesetzlicher Widerrufsrechte.
    Der Kunde kann eine gebuchte Teilnahme an einer Veranstaltung mit festem Termin auf eine andere volljährige Person übertragen, wenn mir dies spätestens 48 Stunden vor Beginn in Textform mitgeteilt wird und der Teilnahme keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Die Ersatzperson tritt in die vertraglichen Pflichten ein.
    Ist für eine Veranstaltung eine Mindestteilnehmendenzahl vorgesehen, wird diese im Angebot angegeben. Wird sie nicht erreicht, kann ich die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor Beginn in Textform absagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich und vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit mich kein Verschulden trifft.
    6.3 Trauerreden, Abschiedsreden und Laudationen
    Bei Trauerreden, Abschiedsreden und Laudationen beginnt die Leistung regelmäßig bereits mit dem Vorgespräch, der Ausarbeitung, der Abstimmung und der organisatorischen Vorbereitung.
    Wird der Auftrag nach Beginn dieser Arbeiten beendet, wird der bis zur Beendigung tatsächlich erbrachte Leistungsumfang entsprechend dem individuellen Angebot abgerechnet. Bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen werden dabei nachvollziehbar dargestellt und berücksichtigt.
    Eine Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen wird nur verlangt, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins werden angerechnet.
    Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
    6.4 Absage oder Verhinderung durch den Anbieter
    Kann ich einen vereinbarten Termin nicht durchführen, biete ich nach Möglichkeit einen zeitnahen Ersatztermin an. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits hierfür gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
    Kann ich eine Rede aus einem von mir nicht zu vertretenden Grund, insbesondere wegen Krankheit, nicht selbst vortragen, informiere ich den Kunden unverzüglich und schlage nach Möglichkeit eine Lösung vor, etwa die Übergabe des fertigen Manuskripts zur eigenen Verwendung oder – nach Abstimmung – den Vortrag durch eine geeignete Vertretung. Die Vergütung wird in diesem Fall auf den tatsächlich erbrachten Leistungsumfang reduziert.
    Wird die Durchführung durch höhere Gewalt oder durch ein anderes von mir nicht zu vertretendes, unvorhersehbares Ereignis unmöglich oder unzumutbar, insbesondere durch behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder den Ausfall der genutzten Räumlichkeiten, werden die Parteien zunächst einen Ersatztermin oder – bei Online-Formaten – eine gleichwertige Durchführung prüfen. Kommt eine solche Lösung nicht zustande, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
    6.5 Beendigung des Vertrags
    Die gesetzlichen Kündigungs- und Beendigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für das Recht, ein Dienstverhältnis über Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, nach § 627 BGB jederzeit zu kündigen, sowie für die Vergütungsfolgen nach § 628 BGB.
    Bei mehrteiligen Paketen, Kursen oder Reihen wird im Fall einer zulässigen Kündigung der bis zur Beendigung tatsächlich erbrachte Leistungsanteil abgerechnet. Eine darüber hinausgehende Vergütung wird nur verlangt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Vorausgezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
    Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für mich insbesondere vor, wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit aus sachlichen Gründen nicht vertretbar ist, etwa bei erheblichen Störungen des Ablaufs, bei Bedrohungen oder Übergriffen gegenüber mir oder anderen Teilnehmenden oder wenn erkennbar ein Bedarf besteht, der ausschließlich medizinisch oder psychotherapeutisch gedeckt werden kann.
  7. Online-Termine und technische Störungen
    Für Online-Termine benötigen Teilnehmende eine geeignete Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät und eine störungsfreie Umgebung. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen liegt im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person.
    Bei kurzfristigen technischen Störungen versuchen beide Seiten zunächst, die Verbindung wiederherzustellen oder auf einen vereinbarten Ersatzkanal, etwa ein Telefongespräch, auszuweichen. Ausfallzeiten von bis zu zehn Minuten werden nach Möglichkeit innerhalb des Termins ausgeglichen.
    Kann ein Termin wegen einer technischen Störung nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird zunächst geprüft, ob eine kurzfristige Fortsetzung oder ein Ersatztermin möglich ist. Nur wenn die Störung eindeutig aus dem Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person stammt, von ihr zu vertreten ist und eine zumutbare Ersatzlösung nicht möglich ist, kann Ziffer 6.1 entsprechend angewendet werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
    Online-Termine werden von mir nicht aufgezeichnet. Aufzeichnungen durch Teilnehmende sind nach Ziffer 8 nur mit meiner vorherigen Zustimmung zulässig.
  8. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Aufnahmen
    Von mir erstellte Redemanuskripte, Vortrags-, Kurs- und Begleitmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben bei mir.
    Bei privaten Trauer- und Abschiedsreden erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am Manuskript zur privaten Verwendung im Zusammenhang mit dem vereinbarten Anlass. Erfasst sind die Vorbereitung und Durchführung des Anlasses, die persönliche Erinnerung, die private Dokumentation sowie die Weitergabe an Angehörige und an sonstige unmittelbar am konkreten Anlass beteiligte Personen.
    Bei Aufträgen von Organisationen wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches Nutzungsrecht für die interne, anlassbezogene Verwendung eingeräumt.
    Nicht umfasst sind insbesondere die Veröffentlichung, die öffentliche Zugänglichmachung im Internet oder in sozialen Netzwerken, die kommerzielle Weiterverwendung, die Bearbeitung und die Nutzung als Vorlage für andere Reden oder Veranstaltungen. Hierfür ist meine vorherige Zustimmung in Textform erforderlich, soweit nicht gesetzlich etwas anderes erlaubt ist.
    Bild-, Ton- und Videoaufnahmen meiner Reden, Vorträge, Kurse, Gespräche oder Aufstellungen durch Kunden, Teilnehmende oder sonstige anwesende Personen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für Mitschnitte von Online-Terminen. Die Zustimmung muss vor Beginn der Aufnahme ausdrücklich erteilt werden. Rechte anderer Teilnehmender und gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Vertraulichkeit des Wortes, bleiben unberührt.
    Eine Nutzung von Rede- oder Begleitmaterial als eigene Arbeitsprobe oder Referenz durch mich erfolgt nur, soweit hierfür die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsrechte vorliegen.
  9. Vertraulichkeit
    Ich behandle persönliche Informationen, die mir im Rahmen einer Begleitung oder Vorbereitung anvertraut werden, vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder soweit eine gesetzliche Verpflichtung, eine behördliche oder gerichtliche Anordnung oder ein sonstiger gesetzlich zulässiger Grund hierfür besteht. Ein solcher Grund kann insbesondere eine gegenwärtige Gefahr für Leben oder Gesundheit sein.
    Diese Regelung begründet keine gesetzliche Schweigepflicht, wie sie beispielsweise für bestimmte Heilberufe oder andere Berufsgeheimnisträger gilt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nicht.
    Bei Beauftragung durch eine Organisation werden Inhalte vertraulicher Einzelgespräche mit Mitarbeitenden nicht an die beauftragende Organisation weitergegeben. Sie erhält weder Gesprächsinhalte noch persönliche Einschätzungen oder individuelle Berichte, soweit die betroffene Person nicht im konkreten Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Zulässig sind anonyme oder aggregierte Angaben ohne Personenbezug, etwa zur Anzahl durchgeführter Termine.
    Bei Gruppenveranstaltungen werden die Teilnehmenden auf die Vertraulichkeit persönlicher Inhalte anderer Teilnehmender hingewiesen und – soweit vorgesehen – gesondert zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine vollständige Kontrolle über das Verhalten anderer Teilnehmender kann ich nicht übernehmen.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich im Übrigen nach meiner Datenschutzerklärung.
  10. Gruppenveranstaltungen und Aufstellungstage
    Bei Aufstellungstagen können mehrere Personen nacheinander an eigenen Anliegen arbeiten. Ich leite den Ablauf und entscheide im Verlauf, welche Personen, Beziehungen oder Aspekte in eine konkrete Aufstellung einbezogen werden und wer als Stellvertreterin oder Stellvertreter mitwirkt. Eine Rolle kann jederzeit und ohne Begründung abgelehnt oder beendet werden.
    Wer eine eigene Aufstellung bucht, darf eine Person des Vertrauens kostenfrei mitbringen. Diese nimmt am gesamten Aufstellungstag teil und kann gegebenenfalls als Stellvertretung einbezogen werden. Für sie gelten dieselben Verschwiegenheits- und Verhaltensregeln.
    Soweit für eine Veranstaltung eine gesonderte Teilnahme- und Verschwiegenheitserklärung vorgesehen ist, wird diese vor der Teilnahme zur Verfügung gestellt und ist Voraussetzung der Teilnahme.
    Ich kann die Teilnahme an einer Veranstaltung ablehnen oder eine Teilnahme beenden, wenn die Durchführung aus sachlichen Gründen nicht vertretbar ist, insbesondere aus Sicherheitsgründen, bei erheblichen Störungen des Ablaufs, bei Verstößen gegen die Verschwiegenheit, bei erkennbarer Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere Substanzen oder bei einer akuten Krise, die eine medizinische oder psychotherapeutische Versorgung erfordert.
    Wird eine Teilnahme beendet, wird das Entgelt für nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Weitergehende Ansprüche wegen einer von der teilnehmenden Person zu vertretenden Beendigung bleiben mir vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rechte beider Seiten bleiben unberührt.
  11. Haftung
    Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt auch insoweit unberührt.
    Die zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt, insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie bei der Verletzung sonstiger Pflichten, für die eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
    Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung für meine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren ich mich zur Erfüllung bediene.
    Entscheidungen, die Teilnehmende im Anschluss an eine Begleitung treffen, liegen in ihrer eigenen Verantwortung. Diese Regelung beschränkt keine gesetzliche Haftung für Pflichtverletzungen meinerseits.
  12. Widerrufsrecht für Verbraucher
    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 in Verbindung mit § 355 BGB zu, soweit keine konkrete gesetzliche Ausnahme greift.
    Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsinformation und dem Muster-Widerrufsformular. Beide werden Verbrauchern – soweit erforderlich – rechtzeitig vor Abgabe der bindenden Vertragserklärung gemeinsam mit dem individuellen Angebot in Textform zur Verfügung gestellt.
    Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine entgeltliche Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird hierzu eine gesonderte Erklärung eingeholt. Sie enthält die ausdrückliche Aufforderung zum vorzeitigen Leistungsbeginn, die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung sowie den Hinweis auf einen möglichen Wertersatz nach § 357a BGB.
    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung nicht allein durch den Beginn der Leistung, sondern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB und grundsätzlich erst mit vollständiger Vertragserfüllung.
    Soweit für eine konkrete Leistung aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme von Anfang an kein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss ausdrücklich und unter Angabe des Grundes informiert. Ein von Anfang an fehlendes Widerrufsrecht und ein zunächst bestehendes, später erlöschendes Widerrufsrecht werden nicht gleichbehandelt.
    Ein entgeltlicher Vertragsschluss über eine Online-Benutzeroberfläche ist nicht vorgesehen. Eine elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB wird deshalb derzeit nicht bereitgestellt und ist nach dem gewählten Vertragsschlussverfahren nicht erforderlich. Der Widerruf kann formfrei, insbesondere per E-Mail, Brief oder Telefon erklärt werden.
  13. Verbraucherschlichtung
    Ich bin nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.
    Zur Information: Die allgemein zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de. Diese Angabe erfolgt freiwillig; an Verfahren dieser Stelle nehme ich nicht teil.
    Die gesetzlichen Informationspflichten nach § 37 VSBG nach Entstehen einer konkreten, nicht beigelegten Streitigkeit mit einem Verbraucher bleiben unberührt und werden in diesem Fall gesondert in Textform erfüllt.
    Die frühere Plattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (OS- beziehungsweise ODR-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Hinweis oder Link auf diese Plattform ist deshalb nicht mehr vorgesehen. Ein Verzeichnis der Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union stellt die Europäische Kommission bereit.
  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mein Geschäftssitz (§ 38 Abs. 1 ZPO). Im Übrigen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  15. Schlussbestimmungen
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Erklärungen, die diese AGB in Textform verlangen, sollen in Textform erfolgen. Eine strengere Form als die Textform wird nicht verlangt. Mündlich getroffene Individualabreden bleiben wirksam (§ 305b BGB).
    Es gilt jeweils die Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des betreffenden Vertrags wirksam einbezogen wurde. Für laufende Verträge ändern sich die einbezogenen Bedingungen nicht einseitig.
    Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Anbieter: Raphael Alexander Wagener, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Raphael Alexander“, Im Siepen 14, 42555 Velbert · E-Mail: raphael@raphael-alexander.com · Telefon: +49 152 28473595
Stand: 13.08.2026